Gesetzliche Ausgangslage
Tattoo-, Permanent-Make-up und Piercingstudios fallen unter das Labensmittelgesetzt. In der Verordnung über Gegenstände für Humankontakt (SR 817.023.41) sind die Rechtsgrundlagen geregelt.
Déjà Vu erfüllt alle geforderten Vorgaben zu PMU-Farben (Pigmente), Arbeitsinstrumente, Hygienischer Umgang im Betrieb und Selbstkontrollpflicht.
Sie können sicher sein, dass Déjà Vu auch in diesem Aspekt alles für Sie tut.
Anlässlich der am 04.04.2019 durchgeführten Inspektion, attestierte das Kantonale Laboratorium Bern gute Praxis und das Erfüllen aller Vorschriften.

Inspektionsbericht
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